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Das vorgeschlagene südkoreanische Digital Assets Basic Act wird voraussichtlich eine verschuldensunabhängige Haftung und einen Insolvenzschutzmechanismus für Stablecoins enthalten, wobei die Einreichung des Gesetzentwurfs durch die Regierung möglicherweise erst im nächsten Jahr erfolgt.

Das vorgeschlagene südkoreanische Digital Assets Basic Act wird voraussichtlich eine verschuldensunabhängige Haftung und einen Insolvenzschutzmechanismus für Stablecoins enthalten, wobei die Einreichung des Gesetzentwurfs durch die Regierung möglicherweise erst im nächsten Jahr erfolgt.

BlockBeatsBlockBeats2025/12/30 00:16
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BlockBeats News, 30. Dezember: Die südkoreanische Regierung arbeitet an dem „Digital Assets Basic Law“ (zweite Phase der Gesetzgebung zu Krypto-Assets), das voraussichtlich mehrere Maßnahmen zum Schutz der Anleger enthalten wird, darunter die Einführung eines strengen Haftungs- und Entschädigungssystems für Anbieter digitaler Vermögenswerte sowie die Einrichtung eines Mechanismus zur Isolierung von Insolvenzrisiken für Stablecoin-Emittenten. Aufgrund erheblicher Meinungsverschiedenheiten in Kernfragen wie der für die Ausgabe von Stablecoins verantwortlichen Instanz wird der erwartete Vorschlag der Regierung jedoch voraussichtlich erst im nächsten Jahr eingereicht werden.


Berichten zufolge sieht der Regierungsentwurf, den die Financial Services Commission derzeit prüft, vor, dass Stablecoin-Emittenten Rücklagen in risikoarmen Vermögenswerten wie Einlagen und Staatsanleihen bilden müssen und Gelder in Höhe von mindestens 100 % des Emissionsvolumens als Einlagen oder Treuhandvermögen bei Banken oder anderen Verwahrstellen halten, um die Übertragung von Insolvenzrisiken vom Emittenten auf die Anleger zu verhindern.


Darüber hinaus könnte der Entwurf unter der Voraussetzung einer verstärkten Informationspflicht auch den Verkauf digitaler Vermögenswerte innerhalb Südkoreas erlauben, um die bisherige Praxis der „Ausgabe im Ausland, Umlauf im Inland“, die durch administrative Beschränkungen für ICOs entstanden ist, zu korrigieren. Obwohl der gesetzliche Rahmen bereits in Grundzügen steht, bestehen zwischen der Financial Services Commission, der Bank of Korea und anderen Institutionen weiterhin Meinungsverschiedenheiten über Schlüsselfragen wie die Qualifikation von Stablecoin-Emittenten, Genehmigungsmechanismen, Mindestkapitalanforderungen und die Frage, ob Börsen gleichzeitig Emissions- und Umlauffunktionen übernehmen dürfen. Die Financial Services Commission erklärte, dass die zuständigen Abteilungen weiterhin daran arbeiten, die Differenzen zu verringern, und dass noch keine endgültige Entscheidung über den Vorschlag getroffen wurde. (Yonhap News)

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Haftungsausschluss: Der Inhalt dieses Artikels gibt ausschließlich die Meinung des Autors wieder und repräsentiert nicht die Plattform in irgendeiner Form. Dieser Artikel ist nicht dazu gedacht, als Referenz für Investitionsentscheidungen zu dienen.

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