Die SEC präzisiert die Verwahrungsregeln für Krypto-Asset-Wertpapiere durch Broker-Dealer.
Schnelle Übersicht
- Die SEC legt Verwahrungsanforderungen für Broker-Dealer fest, die mit Krypto-Asset-Wertpapieren gemäß Regel 15c3-3 umgehen.
- Die Leitlinien umfassen den Schutz privater Schlüssel, Risikobewertung und Notfallplanung bei Störungen der Blockchain.
- Das Rahmenwerk gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften und gleichzeitig den sicheren Zugang zu und die Übertragung von tokenisierten Wertpapieren.
Die Division of Trading and Markets der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) hat neue Leitlinien zur Verwahrung von Krypto-Asset-Wertpapieren durch Broker-Dealer veröffentlicht, um Klarheit für Unternehmen zu schaffen, die mit tokenisierten Wertpapieren umgehen. Die am 17. Dezember 2025 veröffentlichte Erklärung beschreibt, wie Broker-Dealer die Anforderung des „physischen Besitzes“ gemäß Regel 15c3-3 beim Umgang mit digitalen Wertpapieren erfüllen können und schlägt damit eine Brücke zwischen traditionellen Wertpapier-Rahmenwerken und blockchainbasierten Vermögenswerten.
Unsere Division of Trading and Markets hat eine Mitarbeitererklärung zur Verwahrung von Krypto-Asset-Wertpapieren durch Broker-Dealer veröffentlicht.
— U.S. Securities and Exchange Commission (@SECGov) 17. Dezember 2025
Verantwortlichkeiten und Risikomanagement von Broker-Dealern
Die SEC betont, dass Broker-Dealer tatsächlichen Zugang zu Krypto-Asset-Wertpapieren sowie die Fähigkeit zur Übertragung dieser über die zugrunde liegende Distributed-Ledger-Technologie aufrechterhalten müssen. Unternehmen sind verpflichtet, schriftliche Richtlinien und Verfahren zu implementieren, um die Leistung, Skalierbarkeit, Sicherheit und Governance des Netzwerks zu bewerten und so sicherzustellen, dass die Vermögenswerte vor betrieblichen oder technologischen Risiken geschützt sind.
Die Leitlinien gehen auch auf potenzielle Störungen wie Blockchain-Fehlfunktionen, 51%-Angriffe, Hard Forks und Airdrops ein und raten Unternehmen, Notfallpläne zu erstellen. Darüber hinaus müssen Broker-Dealer private Schlüssel vor Diebstahl, Verlust oder unbefugter Nutzung schützen und sicherstellen, dass keine dritte Partei, einschließlich des Kunden, ohne Autorisierung auf die Vermögenswerte zugreifen kann. Diese Maßnahmen sollen einen Rahmen für eine sichere Verwahrung bieten und es Unternehmen gleichzeitig ermöglichen, Krypto-Asset-Wertpapiere effizient zu nutzen.
Betriebliche Schutzmaßnahmen und Compliance
Die SEC weist darauf hin, dass Broker-Dealer davon absehen sollten, den Besitz von Krypto-Asset-Wertpapieren zu beanspruchen, wenn wesentliche Sicherheits- oder Betriebsrisiken bestehen, und bietet Unternehmen Flexibilität im Umgang mit Risiken. Die Leitlinien beschreiben außerdem Schritte für die Übertragung von Vermögenswerten in Fällen wie Insolvenz oder Liquidation, um den fortlaufenden Zugang und die sichere Verwahrung zu gewährleisten.
Diese Erklärung, die von der SEC im Rahmen der laufenden Bemühungen zur Klärung der Anwendung des US-Wertpapierrechts auf Krypto-Assets veröffentlicht wurde, schafft keine neuen gesetzlichen Verpflichtungen, sondern bietet einen vorläufigen Rahmen für Broker-Dealer.
In einer weiteren Entwicklung gab die Depository Trust & Clearing Corporation (DTCC) bekannt, dass sie ein No-Action-Letter von der SEC erhalten hat, das es ihr ermöglicht, eine tokenisierte Einlagenlösung ohne unmittelbares Durchsetzungsrisiko einzusetzen. Diese Genehmigung ermöglicht es der DTCC, blockchainbasierte Abwicklung und Verwahrung für US-Wertpapiere zu erforschen und signalisiert Fortschritte bei der Verbindung traditioneller Finanzsysteme mit digitaler Asset-Infrastruktur.
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