Bundesrat macht den Weg frei für Stablecoins und Bitcoin-Institute
Der Bundesrat macht einen weiteren Schritt, um die Schweiz als attraktiven Standort für die Krypto- und Stablecoin-Branche zu positionieren. An seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 eröffnete er die Vernehmlassung zu einer Änderung des Finanzinstitutsgesetzes, die «innovative Finanztechnologien» besser in das bestehende Finanzsystem integrieren soll. Ziel ist es, die Marktentwicklung zu fördern, die Standortattraktivität zu erhöhen und gleichzeitig Risiken für Finanzstabilität, Integrität sowie Anleger- und Kundenschutz einzudämmen. Die Vernehmlassung läuft bis zum 6. Februar 2026.
Kern der Vorlage sind zwei neue Bewilligungskategorien: Zum einen sollen «Zahlungsmittelinstitute» künftig bestimmte Stablecoins ausgeben dürfen, unter klar definierten Pflichten. Diese neue Kategorie soll die bisherige «Fintech-Bewilligung» ersetzen. Zum anderen wird die Kategorie «Krypto-Institute» eingeführt. Diese orientiert sich in den Anforderungen an die Wertpapierhäuser, ist jedoch weniger umfassend. Krypto-Institute müssen zudem Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten einhalten.
Stablecoins wie Tether (USDT) sind Kryptowährungen, die in der Regel an nationale Währungen gekoppelt sind. Ein USDT entspricht dabei einem US-Dollar. Sie ermöglichen schnelle und direkte Zahlungen zwischen Nutzern über die Blockchain, ohne dass Banken oder Kreditkartenunternehmen als Vermittler benötigt werden.
Mit der Vorlage setzt der Bundesrat ein klares Signal: Die Schweiz will im internationalen Wettbewerb um innovative Finanztechnologien vorne mitspielen und gleichzeitig die Risiken für Investoren und das Finanzsystem kontrollieren.
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