Das Gericht entschied, dass die Greenidge-Mining-Anlage weiterhin betrieben wird und hob damit die vorherige Entscheidung der DEC auf, die Lizenzverlängerung zu verweigern
Am 15. November entschied Richter Vincent Dinolfo vom Obersten Gerichtshof des Staates New York, dass die Bitcoin-Mining-Anlage von Greenidge Generation weiterhin betrieben wird und hob damit die vorherige Entscheidung des New York State Department of Environmental Conservation (DEC) auf, die Erneuerung ihrer Title V Air Permit zu verweigern. Der Richter stellte fest, dass es in der endgültigen Entscheidung des DEC rechtliche Fehler gab und seine Handlungen willkürlich und unberechenbar waren.
Greenidge erklärte, dass das Klimagesetz den DEC-Beamten nicht die Befugnis erteilte, Gesetze zu ändern oder den Wert von Arbeitsplätzen der Arbeiterklasse eigenständig zu bestimmen. Im dritten Quartal verwaltete Greenidge eine Rechenleistungskapazität von 3,1 EH/s, wobei 1,3 EH/s die eigene Rechenleistung und 1,8 EH/s von gehosteter Rechenleistung stammten; der größte Teil des Stroms wird von ihrer Anlage in Dresden, New York, bereitgestellt.
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